BgKnoccOut
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Er hat 8 Monate Freiheitsstrafe bekommen, müsste diese also als Erwachsener in einer JVA absitzen. In Deutschland ist es aber möglich bei einer positiven Sozialprognose die Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Dies ist bei ihm gemacht worden. Die Bewährungszeit bei ihm beträgt 3 Jahre, in der er Zeit hat, sich zu bewähren. Die Bewährung kann innerhalb der Bewährungszeit (also meinetwegen 1 Monat vor Ende der Bewährungszeit) aufgrund weiterer Straftaten oder Verstoßes gegen die Auflagen widerrufen werden, die Freiheitsstrafe müsste dann verbüßt werden. Wenn er alles erfüllt wird nach Ablauf der Bewährungszeit die Freiheitsstrafe erlassen.
Sollte es als Bewährungshelfer wissen ;-)
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