Urheberrecht

UDU

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Urheberrecht!!!! Wichtige Info

Es gibt Leute, die sich ihr Material bedenkenlos zusammensammeln. Damit ist nun Schluß.
Vielleicht sollte das mal getoppt werden, damit es möglichst viele lesen.
Udu



SPIEGEL ONLINE - 05. April 2002, 17:23
URL: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,190354,00.html

Urheberrecht

Das Ende des Foto-Film-Musik-Klauens
 
Was ist wenn ich fotos von Bildern mache, die nicht von mir sind, sind die dann auch urheberrechtlich geschützt?
 
dann müssten aber bestimmt 60% der seiten die was mit graffiti zu tun haben geschlossen werden, bzw. wie stellen die sich das überhaupt vor jeden um zustimmung zu bitten
das is zwar vom theoretischen alles schön und gut erdacht um die individuellen ideen jedes einzelnen zu schützen lässt sich aber meines erachtens eh kaum um setzen



zu dem wären dann auch wenn man das ganze mal hier auf das forum bezieht einige threads gar net mehr möglich (Bsp.: die grössten)
und auch die ganzen leute ,welche immer mal n paar kleine spaßige bilder von ner andern website mit posten, müssten ja in der ständigen angst leben dafür angeklagt zu werden....................gut is vielleicht bisl übertrieben aber so hört sich das jednefalls an
 
Original geschrieben von Wertone
dann müssten aber bestimmt 60% der seiten die was mit graffiti zu tun haben geschlossen werden, bzw. wie stellen die sich das überhaupt vor jeden um zustimmung zu bitten
das is zwar vom theoretischen alles schön und gut erdacht um die individuellen ideen jedes einzelnen zu schützen lässt sich aber meines erachtens eh kaum um setzen

Das läßt sich durchsetzen, denn der Urheber kann seine Urheberschaft nachweisen. Die Frage ist jedoch, ob er das immer will. Bei illegal gesprühten Bildern wird er sich vermutlich hüten, aber wenn er geoutet wurde, dafür bezahlen mußte, dann wird er mit Sicherheit nicht hinnehmen, daß andere Leute mit "seiner Arbeit" sich die Kohle einfahren, während er dafür noch abbezahlt!

Ratet mal, warum Writer gern von Verlagen beauftragt werden, sie mögen die Fotobände erstellen. Na, dämmerts? Sie machen damit die Kohle und der Autor kann sich gegebenenfalls mit den Urhebern wegen der Rechte herumschlagen.

Wenn Du etwas fotografierst, so hast Du am Foto die Urheberrechte, der Künstler an seinem Werk. Wenn er kein Foto von seinem Werk hat und von Dir eines bekommt, so darf er sein Werk nur dann veröffentlichen, wenn Du ihm gestattest, Dein Foto zu veröffentlichen, wurde mir von einem Anwalt erklärt.

In Hamburg hat ein Architekt eine Kirche gebaut. ZU seinem "Werk" gehört, daß die Kirche "WEISS"
gestrichen bleibt. Die Farbe der Kirche und der Bau bilden also ein "Gesamtkunstwerk".
Das wird leider immer wieder, sehr zum Nachteil dieser Gemeinde, von Sprayern heimgesucht. Man hatte schon von Seiten der Kirche überlegt, ob man der Kirche eine andere Außengestaltung geben könne. Der Architekt spielte jedoch nicht mit, so daß die Kirche immer wieder gezwungen ist, für eine WEISSE KIRCHE zu sorgen, damit die Urheberrechte des Anwalts nicht verletzt werden und er den Anstrich gerichtlich durchsetzt.

Solche Aspekte sollten sich bestimmte Leute auch mal durch den Kopf gehen lassen......
Udu
 
Original geschrieben von UDU
In Hamburg hat ein Architekt eine Kirche gebaut. ZU seinem "Werk" gehört, daß die Kirche "WEISS"
gestrichen bleibt. Die Farbe der Kirche und der Bau bilden also ein "Gesamtkunstwerk".
Das wird leider immer wieder, sehr zum Nachteil dieser Gemeinde, von Sprayern heimgesucht. Man hatte schon von Seiten der Kirche überlegt, ob man der Kirche eine andere Außengestaltung geben könne. Der Architekt spielte jedoch nicht mit, so daß die Kirche immer wieder gezwungen ist, für eine WEISSE KIRCHE zu sorgen, damit die Urheberrechte des Anwalts nicht verletzt werden und er den Anstrich gerichtlich durchsetzt.

:confused:

hääää???? heisst das, wenn ich nen auftrag über ne komplette hauswand mache, und der besitzer will n teil wieder überstreichen, wegen was auch immer, das er mich dann erst um erlaubnis fragen müsste, weil sonst mein "Gesamtkunstwerk" zerstört werden würde????

mir.
 
Original geschrieben von UDU

Wenn Du etwas fotografierst, so hast Du am Foto die Urheberrechte, der Künstler an seinem Werk. Wenn er kein Foto von seinem Werk hat und von Dir eines bekommt, so darf er sein Werk nur dann veröffentlichen, wenn Du ihm gestattest, Dein Foto zu veröffentlichen, wurde mir von einem Anwalt erklärt.

Udu

Ich meinte es eher andersrum, wenn ich ein legales Bild fotographiere und das irgendwie an die offentlichkeit bringe, kann mich der Writer dafür zur rechenschaft ziehen? Oder besitze ich die urheberrechte, da ich das Foto gemacht habe?
 
Original geschrieben von UDU


In Hamburg hat ein Architekt eine Kirche gebaut. ZU seinem "Werk" gehört, daß die Kirche "WEISS"
gestrichen bleibt. Die Farbe der Kirche und der Bau bilden also ein "Gesamtkunstwerk".
Das wird leider immer wieder, sehr zum Nachteil dieser Gemeinde, von Sprayern heimgesucht. Man hatte schon von Seiten der Kirche überlegt, ob man der Kirche eine andere Außengestaltung geben könne. Der Architekt spielte jedoch nicht mit, so daß die Kirche immer wieder gezwungen ist, für eine WEISSE KIRCHE zu sorgen, damit die Urheberrechte des Anwalts nicht verletzt werden und er den Anstrich gerichtlich durchsetzt.

Solche Aspekte sollten sich bestimmte Leute auch mal durch den Kopf gehen lassen......
Udu

wie bescheuert...Jungs, lasst die Finger von Kirchen
bin zwar selber Arteistin aber würd nicht mal mit nem Kugelschreiber ein Kreuzchen in ein Kirchenliedbuch "taggen"...


bei Polizeiämtern ist das was anderes :D
 
Original geschrieben von MüllZ


Ich meinte es eher andersrum, wenn ich ein legales Bild fotographiere und das irgendwie an die offentlichkeit bringe, kann mich der Writer dafür zur rechenschaft ziehen? Oder besitze ich die urheberrechte, da ich das Foto gemacht habe?

um solche probleme zu vermeiden, einfach immer erst nachfragen, bevor man n bild von jemand anders veröffentlicht.
dadurch weiss dann auch der maler selbst, wo überall etwas von ihm im netz oder inner zeitschrift ist.
vielen malern ist es ja egal, aber manche kotzt es halt auch ganz gewaltig an, wenn sie in irgendwelchen foren oder homepages ihre zeug wiederfinden und sich die ganzen kids ihr maul darüber zereissen.

mir.
 
Original geschrieben von MüllZ


Ich meinte es eher andersrum, wenn ich ein legales Bild fotographiere und das irgendwie an die offentlichkeit bringe, kann mich der Writer dafür zur rechenschaft ziehen? Oder besitze ich die urheberrechte, da ich das Foto gemacht habe?

Der Sprayer besitzt die Urheber- u. Verwertungsrechte an seinem Werk, Du besitzt sie nur am Foto. Da Du aber ohne Genehmigung mit dem Foto kein Geld machen kannst......brauchst Du die Genehmigung des Künstlers. Er darf aber nicht Dein Foto benutzen, ohne die Genehmigung dafür zu besitzen.
Udu
 
Original geschrieben von derb


:confused:

hääää???? heisst das, wenn ich nen auftrag über ne komplette hauswand mache, und der besitzer will n teil wieder überstreichen, wegen was auch immer, das er mich dann erst um erlaubnis fragen müsste, weil sonst mein "Gesamtkunstwerk" zerstört werden würde????

mir.

Der Eigentümer kann die Wand wieder überstreichen, weil es sein Eigentum ist. Er darf aber nicht einen röhrenden Hirsch in deinen style einarbeiten oder rosa Blümchen, weil er damit in Dein Werk eingreifen würde.
Hätte der Architekt aber Dein Graffito als Bestandteil des Hauses einbezogen und zum Gesamtwerk erklärt, darf der Eigentümer das nicht verändern, ohne den Architekten zu fragen.
Udu
 
ABER sind nicht bilder die an Waenden etc...bzw im "oeffentlichen Raum" sind praktisch auch oeffentlich? Ich mein die Flaeche gehoert ja theoretisch allen oder? Das Bild kann doch keinem "gehoeren" oder doch??? Ich mein ich kann doch ein Foto von einer grauen oeffentlichen Wand machen oder?:confused: :confused: :confused:
 
Original geschrieben von kiskone
ABER sind nicht bilder die an Waenden etc...bzw im "oeffentlichen Raum" sind praktisch auch oeffentlich? Ich mein die Flaeche gehoert ja theoretisch allen oder?

Ich wwürde sagen, was öffentlich ist, kann sich jeder anschauen, aber es gibt keinem das Recht, es auch zu benutzen. Wenn das Rathaus oder eine Kirche geöffnet sind, kannst Du eintreten, aber Du hast nicht das Recht, Sachen, für die Du Verwendung hast, mitzunehmen, die Räume zu vermieten oder dort kostenlos zu wohnen oder zu feiern.

Das Bild kann doch keinem "gehoeren" oder doch???

Das Bild gehört dem,der es gemacht hat, unabhängig davon, wem die Wand gehört und ob der Eigentümer es haben wollte.
Der Eigentümer kann sein Haus fotografieren usw., auch mit dem Bild, aber er kann nicht das Bild allein fotografieren, um davon z.B. Postkarten herzustellen, um diese zu verkaufen.


Ich mein ich kann doch ein Foto von einer grauen oeffentlichen Wand machen oder?:confused: :confused: :confused:

Ich bin weder Anwalt, noch habe ich mich auf Urheberrecht spezialisiert.
Es gibt Faustregeln:

Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.
&
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!


Ich weiß nur, daß man ziemlich viel für private Zwecke fotografieren darf, aber nicht alles, was man privat nutzt, darf auch veröffentlicht oder kommerziell verwertet werden.
Besonders problematisch wird es bei der Veröffentlichung von Fotos, auf denen Einzelpersonen zu erkennen sind und/oder sie mit bestimmten Sachverhalten kombiniert werden können.
Für die Veröffentlichung minderjähriger Personen benötigt man die Genehmigung seiner gesetzlichen Vertreter.

Ich kann nur jedem dringend raten, der einen Bildband veröffentlichen will, daß er sich schriftlich geben läßt, daß er die Verwertungsrechte der vorgelegten Abbildung besitzt oder deren Urheber ist.
Bei illegal gesprühten Bildern entfällt die Möglichkeit natürlich, aber man kann u. U. mit Problemen rechnen, wenn sich herausstellt, daß eine Zuordnung sachlich falsch war und zur Verurteilung einer Person geführt haben.
Der Verlag kann sich hinter seinen Autoren verstecken, da er nicht für deren Recherche verantwortlich ist und ihnen die Verantwortung zu Recht auch aufhalsen.
Autoren sind gut beraten, sich vorher rechtskundig zu machen, was sie beachten müssen und manchmal ist es auch sinnvoll, sich über vertragliche Inhalte zu informieren.
Udu
 
wat direkt öffentlich ist darf im normalfall auch publiziert werden. graffitis sind öffentlich, wie zb statuen oder menschenmassen. aber totzdem den (wenn bekannt) urheber erwähnen.
 
Original geschrieben von CanvasCanword
wat direkt öffentlich ist darf im normalfall auch publiziert werden. graffitis sind öffentlich, wie zb statuen oder menschenmassen. aber totzdem den (wenn bekannt) urheber erwähnen.

Wer mit den Werken anderer Geld verdienen will, verletzt die Urheberrechte des Betreffenden und wird schadenersatzpflichtig.
Mir hat ein Anwalt gesagt, daß z.B. ein Hauseigentümer sein Haus fotorafieren und davon Postkarten machen könnte, auch wenn da ein illegales Graffito drauf wäre. Würde er jedoch nur vom Graffito eine Postkarte machen, so könne der Urheber seine Urheberrechte geltend machen.
Das mache er normalerweise so lange nicht, wie er wegen einer Straftat belangt werden könne, aber
wenn er dafür belangt worden ist, kann er seine Urheberrechte durchsetzen.

Das sind Fakten, die besonders die Herausgeber von Bildbänden bedenken sollten, weil sie unter Umständen mehr bezahlen könnten, als die Arbeit eingebracht hatte. Die Szene wird immer kommerzieller.
Udu
 
Original geschrieben von UDU
Vielleicht sollte das mal getoppt werden, damit es möglichst viele lesen.
SPIEGEL ONLINE - 05. April 2002, 17:23
URL: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,190354,00.html
Urheberrecht
Das Ende des Foto-Film-Musik-Klauens

DONE.Getoppt.


Original geschrieben von UDU

Der Sprayer besitzt die Urheber- u. Verwertungsrechte an seinem Werk, Du besitzt sie nur am Foto. Da Du aber ohne Genehmigung mit dem Foto kein Geld machen kannst......brauchst Du die Genehmigung des Künstlers. Er darf aber nicht Dein Foto benutzen, ohne die Genehmigung dafür zu besitzen.
Udu

Und wie das ausgehen kann, wenn man das nicht
bedenkt, darüber will ich gar nicht philosophieren!

UDU, ist es denn nun immer so, daß die Urheberrechte
geltend gemacht werden können, oder nur dann, wenn
man mit dem eingeklagtem Synonym bereits veruteilt
worden ist? So hatte sich das bei unserem letztem Ge-
spräch zu einem wirklich "brisanten" ;) Fall angehört.

Gute Besserung...und..Tür zu.!!.:D

MFG
TWISTER
 
UDU, ist es denn nun immer so, daß die Urheberrechte geltend gemacht werden können, oder nur dann, wenn man mit dem eingeklagtem Synonym bereits veruteilt worden ist? So hatte sich das bei unserem letztem Gespräch zu einem wirklich "brisanten" ;) Fall angehört.

Man kann es immer, nur werden es die Leute i.d. R. nicht tun, wenn sie mit dem "tag"- Namen noch nicht geoutet wurden, weil sie sich damit einer Straftat bezichtigen und strafrechtlich & zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Meist sind die Kosten höher als der Profit, den man durch die Verletzung der Urheberrechte erwirken kann.

Es gibt ja auch ganz schlaue, die sich von irgendwelchen Homepages Bilder runterladen und sie auf ihre Seite machen oder auf Glossy- Papier ausdrucken und Bild- von- Bild- Kopien fertigen, um sie als eigene Fotos auszugeben.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Kann der Urheber nachweisen, daß es sich um seine Bilder handelt, kann es teuer werden, besonders dann, wenn es sich um Autoren handelt, die in anderen Büchern ihre eigenen Werke wiedersehen.

Das ist auch z.B. ein Grund, weshalb ich Bildbänden, die von Sprayern für Sprayer gemacht wurden, kaum über den Weg traue. Mal sind Bilder und Bildunterschriften falsch zugeordnet worden, was weniger ein Fehler des Autors ist, eher Layout- Fehler der Herausgeber, teilweise wird falsch zugeordnet, weil die Bilder über verschiedene sehr dubiose Wege ankommen usw. Genauso verhält es sich bei Skizzen in Travel- Books. Wer will eine Garantie dafür geben???
3 kleine Sprayer sind in einem Dosenladen in HH gewesen und eine Person hat 3 unterschiedliche Namen denen in das Travel- Book gezeichnet, ganz gut gebitet, aber leider keine Ahnung gehabt, von wo die real kamen.
Sprayer können sich zwar für ihren "tag" Namen Namenschutz beantragen, aber wer macht das schon für illegale Namen, folglich können sich auch andere straffrei so nennen, aber nicht straflos den style nachahmen.
Auch wenn Sprayer Motive anderer Maler, z.B. Comic- Zeichner benutzen, können sie strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, weil sie deren Urheberrechte mißbraucht haben und zivilrechtlich wären sie zu Schadenersatz verpflichtet.
Wer Näheres wissen und sich schützen will, sollte sich mal die Gesetzestexte von Beck gönnen oder sich anwaltlichen Rat suchen.
Udu
 
Interesante Thema

Hi,

interessante Diskussion bisher. Ich stehe tatsächlich gerade vor einer Veröffentlichung einer ganzen Menge Bilder, die ich in Wiesbaden und anderswo selbst gemacht habe.

Zunächst einmal erhebe ich den Anspruch, kurzlebige Kunst zu dokumentieren. Sicher denke ich auch gerade darüber nach, die Bilder kommerziell auszuwerten. Aber zunächst, soll alles frei im Netz zur Verfügung gestellt werden.

Herausforderungen, die ich sehe:

Die Rechte für das Werk liegen beim Künstler. Es gibt jetzt zwar eine Menge Tags um/an den Graffitis, aber da nicht *einer* mit seinem realen Namen "unterschreibt", ist es fast unmöglich, mit den meisten Künstlern in Kontakt zu treten (Ausnahmen, die bekannten mit eigener Homepage oder Zuordnung zum realen Namen in Büchern (Loomit, Bomber, etc.)). Obwohl man manche Künstler an ihrem Stil wiedererkennen kann, kann ich mich aber generell nicht darauf verlassen, das das Tag am Graffiti tatsächlich der Künstlername des Sprayers ist, der das Werk geschaffen hat. Generell sagt unser deutsches Urhheberrecht, daß eine Kennzeichnung nicht notwendig ist, um die Rechte geltend zu machen. Ich wage aber stark zu bezweifeln, daß ein Künstler bei einem bereits zerstörten Werk noch einwandfrei nachweisen kann, das es von ihm ist.

Mein Fazit: Bei den meisten Werken würde ich es drauf ankommen lassen, ohne Nachfrage zu veröffentlichen. Auch der Hinweis bei Graffitis im öffentlichen Raum, den Künstler zu nennen, halte ich für schwierig, da ich z.B. die Photos nie so aufnehme, daß grundsätzlich alle Tags lesbar sind (ich hab sowieso keine Garantie, das die Tags *echt* sind). Für mich ist wichtig, das die Photos den Scannvorgang unterstützen, damit der künstlerische Aspekt in den Vordergrund rücken kann. Bei einem Objekt wie dem Schlachthof bin ich schon froh, daß ich den aktuellen Zustand halbwegs einfange. Dafür brauche ich mehrere Stunden. Da konzentriere ich mich auf andere Dinge (ja, ja die Rechtslage könnte da was anderes verlangen. Aber seien wir mal ehrlich, wer von den Richtern spricht denn bei den meisten Werken überhaupt von Kunst, oder würde soetwas als Werk im Sinne des Urheberrechts sehen. Das ist ja gerade mein Anliegen: den Leuten zeigen, daß dem nicht so ist. Dafür muß ich aber veröffentlichen).

Wir werden also wohl auf ein Urteil warten müssen, bis hier Klarheit herrscht (besonders bei zerstörten Werken). Allerdings gehe ich nicht davon aus, daß unsere Graffiti-Stars wegen eines zerstörten, im öffentlichen Raum gesprühten Graffitis prozessieren werden. Nur *die* könnten über ihren Bekanntheitsgrad überhaupt einen Anspruch glaubwürdig geltend machen. Aber ich denke, die sind sich über den unklaren Rechtsraum sicher bewußt, sie verdienen schließlich ihr Geld damit, und nehmen das hin. Da fällt mir gerade ein: darf überhaupt jemand ohne die Erlaubnis eines Künstlers sein Werk crossen? Nach dem Urheberrecht wohl nicht, die Erlaubnis für die Anbringung des Werkes an ein Gebäude durch den Besitzter generell voausgesetzt.

Warten wir also auf den ersten Prozess :)

BTW: Für i-mode habe ich schon mal was im Angebot: http://www.HowtoHipHop.de/imode (geht auch mit Web-Browser).

Gruß Rainer
 
Re: Interesante Thema

Original geschrieben von mcquadrat
Hi,

interessante Diskussion bisher. Ich stehe tatsächlich gerade vor einer Veröffentlichung einer ganzen Menge Bilder, die ich in Wiesbaden und anderswo selbst gemacht habe.

Zunächst einmal erhebe ich den Anspruch, kurzlebige Kunst zu dokumentieren. Sicher denke ich auch gerade darüber nach, die Bilder kommerziell auszuwerten. Aber zunächst, soll alles frei im Netz zur Verfügung gestellt werden.


In dem Moment, wo Du die Bilder anderer Leute kommerziell verwertest, wirst Du spätestens dann Probleme kriegen, wenn der Betreffende sich an Dich hält, weil Du seine Urhberrechte widerrechtlich (be)nutzt. Wenn Du die Bilder so ausstellst, können sich die Betreffenden melden und zu Dir Kontakt aufnhemen.

Herausforderungen, die ich sehe:
Die Rechte für das Werk liegen beim Künstler. Es gibt jetzt zwar eine Menge Tags um/an den Graffitis, aber da nicht *einer* mit seinem realen Namen "unterschreibt", ist es fast unmöglich, mit den meisten Künstlern in Kontakt zu treten....


Das ist richtig, aber ändert wohl kam etwas an den Eigentumsverhältnisen. Wenn ein Fahrrad herrenlos rumsteht, kannst Du Dich auch nicht rausreden, daß es niemanden gehört oder der Eigentümer nicht seinen Namen eingraviert hatte. :p

(Ausnahmen, die bekannten mit eigener Homepage oder Zuordnung zum realen Namen in Büchern (Loomit, Bomber, etc.)). Obwohl man manche Künstler an ihrem Stil wiedererkennen kann, kann ich mich aber generell nicht darauf verlassen, das das Tag am Graffiti tatsächlich der Künstlername des Sprayers ist, der das Werk geschaffen hat.

Das ist richtig. Du könntest zumindest mit ihnen in Kontakt treten, ob es sich um ein Original oder um eine Fälschung handelt. Biter und Scherzkekse gibt es inzwischen ja genug, die sich vor anderen Sprayern wichtig machen wollen.Graffiti- Schriften lassen sich zwar nicht schriftgutachterlich zuordnen oder ausschließen, wenngleich so mancher Strafverfolger der SOKO Graffiti immer noch davon träumt, daß er es könne, aber es gibt andere beweise, z.B. zeugen oder Mitwirkende oder Auftraggeber.

Generell sagt unser deutsches Urhheberrecht, daß eine Kennzeichnung nicht notwendig ist, um die Rechte geltend zu machen. Ich wage aber stark zu bezweifeln, daß ein Künstler bei einem bereits zerstörten Werk noch einwandfrei nachweisen kann, das es von ihm ist.

Nicht nur Du fotografierst, der Künstler macht es auch. Manches ist vielleicht schon anderweitig veröffentlicht worden oder der Künstler plant selber eigene Bildbände.
Nachweise können auch durch Zeugen, Auftraggeber oder durch Gerichtsprozesse belegt werden.
Der Künstler will (wird) Dich nicht wegen Sachbeschädigung verklagen, sondern wegen Verletzung seiner Urheberrechte. Ich glaube nicht, daß die daran gebunden sind, daß das Werk noch existiert, sondern daß er es gemacht hat(te).

Mein Fazit: Bei den meisten Werken würde ich es drauf ankommen lassen, ohne Nachfrage zu veröffentlichen.

Das bleibt Dir unbenommen. Ich würde mich mal bei der Verwertungsgesellschaft BILD mal erkundigen, wie teuer "Dein Fazit" ist u. was es kosten könne.
Es ist in der Regel immer etwas teurer, einen besonderen Geschmack zu haben! :p :p :p

Auch der Hinweis bei Graffitis im öffentlichen Raum, den Künstler zu nennen, halte ich für schwierig, da ich z.B. die Photos nie so aufnehme, daß grundsätzlich alle Tags lesbar sind (ich hab sowieso keine Garantie, das die Tags *echt* sind).


Künstler zu nennen, ohne die Sicherheit zu besitzen, daß sie es tatsächlich waren, kann auch zu erheblichen Problemen führen, besonders dann, wenn sie es nicht waren und diese Form der Gestaltung weder bestellt, noch erwünscht war und die Tat noch nicht verjährt ist.
Was die Echtheit der "tags" anbetrifft, stimme ich Dir voll zu; denn es gibt Pfeifen, die diese nachahmen, um sich vor Mitschülern oder Kollegen wichtig zu machen.
Ich weiß nicht, ob es statthaft ist, Ausschnitte zu fotografieren, ob da nicht schon das Urheberrecht beeinträchtigt wird, weil Du in den Gestaltungs- u. Darstellungswillen des Künstlers eingreifst. Das wissen Anwälte,deren Spezialgebiet Urheberrecht ist. Wenn Du Dich sachkundig machen willst, so wird Dir ein entsprechender Anwalt über die örtliche Anwaltskammer oder durch Anwaltsvereine im Internet genannt.

Für mich ist wichtig, das die Photos den Scannvorgang unterstützen, damit der künstlerische Aspekt in den Vordergrund rücken kann. Bei einem Objekt wie dem Schlachthof bin ich schon froh, daß ich den aktuellen Zustand halbwegs einfange. Dafür brauche ich mehrere Stunden.

Ich habe mir sagen lassen, daß man für den Eigengebrauch alles fotografieren darf, aber nicht alles veröffentlichen oder vervielfältigen. Wenn Personen des sogen. normalen Lebens nicht fotografiert werden wollen, darfst Du es nicht.

Da konzentriere ich mich auf andere Dinge (ja, ja die Rechtslage könnte da was anderes verlangen. Aber seien wir mal ehrlich, wer von den Richtern spricht denn bei den meisten Werken überhaupt von Kunst, oder würde soetwas als Werk im Sinne des Urheberrechts sehen.

Ich glaube kaum, daß der Richter mit Dir über Kunst reden wird. Er hat als Richter zu entscheiden, ob Du das geistige Eigentum einer anderen Person verwerten darst oder nicht und wenn nein, welchen Schadenersatz der Geschädigte verlangen kann oder könnte.
Wenn Du z.B. aus einem Garten Fallobst aufsammelst und verwertest, hat der Eigentümer auch das Recht, Dir derartige Handlungen zu untersagen. Da wird erst bei der Höhe des Schadenersatzes von Bedeutung sein, in welchem Umfang Du Dich bedient hast u. welchen Wert das Obst hatte. Der Richter wird vorrangig darüber urteilen, ob Du dort eindringen durftest, um Dich ungefragt zu bedienen.

Das ist ja gerade mein Anliegen: den Leuten zeigen, daß dem nicht so ist. Dafür muß ich aber veröffentlichen).

Man muß nicht Eier legen können, um anderen zu beweisen, ob diese Eier frisch oder alt sind.
Mit Deiner Logik stehle ich Bilder aus Museen und wenn ich erwischt werde, erkläre ich: "Ich wollte anderen Leuten nur mal zeigen, was Kunst ist und wo man sie finden kann!"
Ich glaube kaum, das Du das Recht hast, über das geistige Eigentum anderer Leute zu verfügen und
damit Kohle zu machen.

Wir werden also wohl auf ein Urteil warten müssen, bis hier Klarheit herrscht (besonders bei zerstörten Werken).

Da gibt es bereits mehrere! Sie gingen zu Gunsten der Künstler aus!!! Wurde sehr teuer.

Allerdings gehe ich nicht davon aus, daß unsere Graffiti-Stars wegen eines zerstörten, im öffentlichen Raum gesprühten Graffitis prozessieren werden.

Dann hättest Du Dich schon beim "Gehen" verlaufen. Es haben bereits Sprayer erfolgreich wegen Verletzung ihrer Urheberrechte geklagt und gewonnen.

Nur *die* könnten über ihren Bekanntheitsgrad überhaupt einen Anspruch glaubwürdig geltend machen.

Hast Du Dir mal das Grundgesetz angeschaut? Vor dem Gesetz sind alle gleich!

Aber ich denke, die sind sich über den unklaren Rechtsraum sicher bewußt,sie verdienen schließlich ihr Geld damit, und nehmen das hin.

Sie nehmen es nicht hin, gerade weil sie mit ihren Werken Geld verdienen (wollen). Dazu gehört auch die Verwertung ihrer Bilder. Wer kauft deren Bildband, wenn Du bereits einen mit ihren Bildern herausgebracht hast???
Außerdem ist die Rechtslage eindeutig. Sie ist nur für Laien unklar, aber dafür gibt es Anwälte. Unwissenheit schützt weder vor Bestrafung noch vor
Schadenersatzleistungen!

Da fällt mir gerade ein: darf überhaupt jemand ohne die Erlaubnis eines Künstlers sein Werk crossen?

Das Sstrafgesetz sieht schon vor, daß eine Veränderung gegen den Willen des Eigentümers eine Sachbeschädigung darstellt, selbst wenn man diese Veränderung rückstandslos entfernen kann, weil diese Veränderung dem Gestaltungswillen des Künstlers nicht entspricht. Warum sollte der Künstler, der für sein Bild Geld bekommen hat, sein Werk verändern oder zerstören lassen?

Nach dem Urheberrecht wohl nicht, die Erlaubnis für die Anbringung des Werkes an ein Gebäude durch den Besitzter generell voausgesetzt.

Warten wir also auf den ersten Prozess :)


Der Eigentümer des Gebäudes darf am Bild nichts verändern, er kann es nur komplett überstreichen.
Ich würde nicht auf einen Prozeß warten; denn das könnte sehr teuer werden. :p :p :p

BTW: Für i-mode habe ich schon mal was im Angebot: http://www.HowtoHipHop.de/imode (geht auch mit Web-Browser).

Udu

Gruß Rainer [/B]
 
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