Original geschrieben von mcquadrat
Hi,
interessante Diskussion bisher. Ich stehe tatsächlich gerade vor einer Veröffentlichung einer ganzen Menge Bilder, die ich in Wiesbaden und anderswo selbst gemacht habe.
Zunächst einmal erhebe ich den Anspruch, kurzlebige Kunst zu dokumentieren. Sicher denke ich auch gerade darüber nach, die Bilder kommerziell auszuwerten. Aber zunächst, soll alles frei im Netz zur Verfügung gestellt werden.
In dem Moment, wo Du die Bilder anderer Leute kommerziell verwertest, wirst Du spätestens dann Probleme kriegen, wenn der Betreffende sich an Dich hält, weil Du seine Urhberrechte widerrechtlich (be)nutzt. Wenn Du die Bilder so ausstellst, können sich die Betreffenden melden und zu Dir Kontakt aufnhemen.
Herausforderungen, die ich sehe:
Die Rechte für das Werk liegen beim Künstler. Es gibt jetzt zwar eine Menge Tags um/an den Graffitis, aber da nicht *einer* mit seinem realen Namen "unterschreibt", ist es fast unmöglich, mit den meisten Künstlern in Kontakt zu treten....
Das ist richtig, aber ändert wohl kam etwas an den Eigentumsverhältnisen. Wenn ein Fahrrad herrenlos rumsteht, kannst Du Dich auch nicht rausreden, daß es niemanden gehört oder der Eigentümer nicht seinen Namen eingraviert hatte.
(Ausnahmen, die bekannten mit eigener Homepage oder Zuordnung zum realen Namen in Büchern (Loomit, Bomber, etc.)). Obwohl man manche Künstler an ihrem Stil wiedererkennen kann, kann ich mich aber generell nicht darauf verlassen, das das Tag am Graffiti tatsächlich der Künstlername des Sprayers ist, der das Werk geschaffen hat.
Das ist richtig. Du könntest zumindest mit ihnen in Kontakt treten, ob es sich um ein Original oder um eine Fälschung handelt. Biter und Scherzkekse gibt es inzwischen ja genug, die sich vor anderen Sprayern wichtig machen wollen.Graffiti- Schriften lassen sich zwar nicht schriftgutachterlich zuordnen oder ausschließen, wenngleich so mancher Strafverfolger der SOKO Graffiti immer noch davon träumt, daß er es könne, aber es gibt andere beweise, z.B. zeugen oder Mitwirkende oder Auftraggeber.
Generell sagt unser deutsches Urhheberrecht, daß eine Kennzeichnung nicht notwendig ist, um die Rechte geltend zu machen. Ich wage aber stark zu bezweifeln, daß ein Künstler bei einem bereits zerstörten Werk noch einwandfrei nachweisen kann, das es von ihm ist.
Nicht nur Du fotografierst, der Künstler macht es auch. Manches ist vielleicht schon anderweitig veröffentlicht worden oder der Künstler plant selber eigene Bildbände.
Nachweise können auch durch Zeugen, Auftraggeber oder durch Gerichtsprozesse belegt werden.
Der Künstler will (wird) Dich nicht wegen Sachbeschädigung verklagen, sondern wegen Verletzung seiner Urheberrechte. Ich glaube nicht, daß die daran gebunden sind, daß das Werk noch existiert, sondern daß er es gemacht hat(te).
Mein Fazit: Bei den meisten Werken würde ich es drauf ankommen lassen, ohne Nachfrage zu veröffentlichen.
Das bleibt Dir unbenommen. Ich würde mich mal bei der Verwertungsgesellschaft BILD mal erkundigen, wie teuer "Dein Fazit" ist u. was es kosten könne.
Es ist in der Regel immer etwas teurer, einen besonderen Geschmack zu haben!
Auch der Hinweis bei Graffitis im öffentlichen Raum, den Künstler zu nennen, halte ich für schwierig, da ich z.B. die Photos nie so aufnehme, daß grundsätzlich alle Tags lesbar sind (ich hab sowieso keine Garantie, das die Tags *echt* sind).
Künstler zu nennen, ohne die Sicherheit zu besitzen, daß sie es tatsächlich waren, kann auch zu erheblichen Problemen führen, besonders dann, wenn sie es nicht waren und diese Form der Gestaltung weder bestellt, noch erwünscht war und die Tat noch nicht verjährt ist.
Was die Echtheit der "tags" anbetrifft, stimme ich Dir voll zu; denn es gibt Pfeifen, die diese nachahmen, um sich vor Mitschülern oder Kollegen wichtig zu machen.
Ich weiß nicht, ob es statthaft ist, Ausschnitte zu fotografieren, ob da nicht schon das Urheberrecht beeinträchtigt wird, weil Du in den Gestaltungs- u. Darstellungswillen des Künstlers eingreifst. Das wissen Anwälte,deren Spezialgebiet Urheberrecht ist. Wenn Du Dich sachkundig machen willst, so wird Dir ein entsprechender Anwalt über die örtliche Anwaltskammer oder durch Anwaltsvereine im Internet genannt.
Für mich ist wichtig, das die Photos den Scannvorgang unterstützen, damit der künstlerische Aspekt in den Vordergrund rücken kann. Bei einem Objekt wie dem Schlachthof bin ich schon froh, daß ich den aktuellen Zustand halbwegs einfange. Dafür brauche ich mehrere Stunden.
Ich habe mir sagen lassen, daß man für den Eigengebrauch alles fotografieren darf, aber nicht alles veröffentlichen oder vervielfältigen. Wenn Personen des sogen. normalen Lebens nicht fotografiert werden wollen, darfst Du es nicht.
Da konzentriere ich mich auf andere Dinge (ja, ja die Rechtslage könnte da was anderes verlangen. Aber seien wir mal ehrlich, wer von den Richtern spricht denn bei den meisten Werken überhaupt von Kunst, oder würde soetwas als Werk im Sinne des Urheberrechts sehen.
Ich glaube kaum, daß der Richter mit Dir über Kunst reden wird. Er hat als Richter zu entscheiden, ob Du das geistige Eigentum einer anderen Person verwerten darst oder nicht und wenn nein, welchen Schadenersatz der Geschädigte verlangen kann oder könnte.
Wenn Du z.B. aus einem Garten Fallobst aufsammelst und verwertest, hat der Eigentümer auch das Recht, Dir derartige Handlungen zu untersagen. Da wird erst bei der Höhe des Schadenersatzes von Bedeutung sein, in welchem Umfang Du Dich bedient hast u. welchen Wert das Obst hatte. Der Richter wird vorrangig darüber urteilen, ob Du dort eindringen durftest, um Dich ungefragt zu bedienen.
Das ist ja gerade mein Anliegen: den Leuten zeigen, daß dem nicht so ist. Dafür muß ich aber veröffentlichen).
Man muß nicht Eier legen können, um anderen zu beweisen, ob diese Eier frisch oder alt sind.
Mit Deiner Logik stehle ich Bilder aus Museen und wenn ich erwischt werde, erkläre ich: "Ich wollte anderen Leuten nur mal zeigen, was Kunst ist und wo man sie finden kann!"
Ich glaube kaum, das Du das Recht hast, über das geistige Eigentum anderer Leute zu verfügen und
damit Kohle zu machen.
Wir werden also wohl auf ein Urteil warten müssen, bis hier Klarheit herrscht (besonders bei zerstörten Werken).
Da gibt es bereits mehrere! Sie gingen zu Gunsten der Künstler aus!!! Wurde sehr teuer.
Allerdings gehe ich nicht davon aus, daß unsere Graffiti-Stars wegen eines zerstörten, im öffentlichen Raum gesprühten Graffitis prozessieren werden.
Dann hättest Du Dich schon beim "Gehen" verlaufen. Es haben bereits Sprayer erfolgreich wegen Verletzung ihrer Urheberrechte geklagt und gewonnen.
Nur *die* könnten über ihren Bekanntheitsgrad überhaupt einen Anspruch glaubwürdig geltend machen.
Hast Du Dir mal das Grundgesetz angeschaut? Vor dem Gesetz sind alle gleich!
Aber ich denke, die sind sich über den unklaren Rechtsraum sicher bewußt,sie verdienen schließlich ihr Geld damit, und nehmen das hin.
Sie nehmen es nicht hin, gerade weil sie mit ihren Werken Geld verdienen (wollen). Dazu gehört auch die Verwertung ihrer Bilder. Wer kauft deren Bildband, wenn Du bereits einen mit ihren Bildern herausgebracht hast???
Außerdem ist die Rechtslage eindeutig. Sie ist nur für Laien unklar, aber dafür gibt es Anwälte. Unwissenheit schützt weder vor Bestrafung noch vor
Schadenersatzleistungen!
Da fällt mir gerade ein: darf überhaupt jemand ohne die Erlaubnis eines Künstlers sein Werk crossen?
Das Sstrafgesetz sieht schon vor, daß eine Veränderung gegen den Willen des Eigentümers eine Sachbeschädigung darstellt, selbst wenn man diese Veränderung rückstandslos entfernen kann, weil diese Veränderung dem Gestaltungswillen des Künstlers nicht entspricht. Warum sollte der Künstler, der für sein Bild Geld bekommen hat, sein Werk verändern oder zerstören lassen?
Nach dem Urheberrecht wohl nicht, die Erlaubnis für die Anbringung des Werkes an ein Gebäude durch den Besitzter generell voausgesetzt.
Warten wir also auf den ersten Prozess
Der Eigentümer des Gebäudes darf am Bild nichts verändern, er kann es nur komplett überstreichen.
Ich würde nicht auf einen Prozeß warten; denn das könnte sehr teuer werden.
BTW: Für i-mode habe ich schon mal was im Angebot:
http://www.HowtoHipHop.de/imode (geht auch mit Web-Browser).
Udu
Gruß Rainer [/B]