Baumbrennt Dortmund ⭐⭐ NURI NOCH DER BVB! (6-1-2)

Holt der BVB den FIFA Club World Cup 2025 (€100M) und wird endlich Weltmeister?

  • Ja, es ist endlich soweit, du hast es so prophezeit, es wird so kommen - weil du eine Hexe bist, JD

    Stimmen: 22 78,6%
  • Was nein

    Stimmen: 6 21,4%

  • Umfrageteilnehmer
    28
  • Diese Umfrage wird geschlossen: .
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Ist halt nur 1 Testspiel
 
https://www.bafin.de/SharedDocs/Ver...nid=283A90B40914584326BC745430CB631D.1_cid501

Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA: Fehlerbekanntmachung für den gebilligten Konzernabschluss zum 30. Juni 2018​


Die Finanzaufsicht BaFin hat bei ihrer Prüfung festgestellt, dass der gebilligte Konzernabschluss der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) zum 30. Juni 2018 fehlerhaft ist:
1. Im Konzernabschluss zum 30. Juni 2018 der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA werden die Umsatzerlöse um 223 Millionen Euro zu hoch ausgewiesen, weil das Unternehmen erhaltene Transferzahlungen aus dem Transfer von Fußballspielern, für die eine in Vorjahren geleistete Transferzahlung als immaterieller Vermögenswert aktiviert wurde, als Umsatzerlöse erfasst hat.
Dies verstößt gegen International Accounting Standard (lAS) 38.113, wonach als Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des immateriellen Vermögenswertes erfolgswirksam zu erfassen, aber ein Gewinn nicht als Umsatzerlös auszuweisen ist. Daraus folgt, dass auch der Bruttoveräußerungserlös – hier in Form der erhaltenen Transferzahlungen – nicht als Umsatzerlös auszuweisen ist.
2. Im Konzernabschluss zum 30. Juni 2018 der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ist der Cashflow aus operativer Tätigkeit um 187 Millionen Euro zu hoch und der Cashflow aus Investitionstätigkeit um den gleichen Betrag zu niedrig ausgewiesen, weil erhaltene Zahlungen in Gestalt von Transferzahlungen aus dem Transfer von Fußballspielern als Cashflows aus operativer Tätigkeit statt als Cashflows aus Investitionstätigkeit erfasst worden sind.
Dies verstößt gegen IAS 7.10 in Verbindung mit IAS 7.6, wonach Veräußerungen langfristiger Vermögenswerte zur Investitionstätigkeit zählen und zugehörige Einzahlungen in der Kapitalflussrechnung als Cashflows aus Investitionstätigkeit auszuweisen sind. Bei den erhaltenen Transferzahlungen aus dem Transfer von Fußballspielern handelt es sich um Einzahlungen aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten in Form immaterieller „Spielerwerte“, die daher der Investitionstätigkeit und nicht der betrieblichen Tätigkeit zuzuordnen sind.
3. Im Konzernabschluss zum 30. Juni 2018 der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA werden von zukünftigen Zahlungen an Spielervermittler, die im Konzernanhang als „variable Zahlungsverpflichtungen aus bestehenden Verträgen mit aufschiebenden Bedingungen“ mit einer Gesamtsumme von 40,3 Millionen Euro angegeben sind, diejenigen nicht als Verbindlichkeit angesetzt, bei denen alle aufschiebenden Bedingungen für den Vergütungsanspruch bis auf den Bestand eines Arbeitsvertrags mit dem vermittelten Spieler im Fälligkeitszeitpunkt der jeweiligen Zahlung an den Vermittler erfüllt sind.
Dies verstößt gegen IAS 39.14 in Verbindung mit IAS 32.19, wonach eine Verbindlichkeit anzusetzen ist, wenn das Unternehmen Vertragspartei eines Finanzinstruments wird und sich einer Zahlungsverpflichtung nicht uneingeschränkt entziehen kann.
Die Bekanntmachung der BaFin erfolgt nach § 109 Absatz 2 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz.



zwangsabstieg
 
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Schade, tolle Anlagen. Jetzt muss aber noch jemand für die IV kommen
 
https://www.bafin.de/SharedDocs/Ver...nid=283A90B40914584326BC745430CB631D.1_cid501

Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA: Fehlerbekanntmachung für den gebilligten Konzernabschluss zum 30. Juni 2018​


Die Finanzaufsicht BaFin hat bei ihrer Prüfung festgestellt, dass der gebilligte Konzernabschluss der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) zum 30. Juni 2018 fehlerhaft ist:
1. Im Konzernabschluss zum 30. Juni 2018 der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA werden die Umsatzerlöse um 223 Millionen Euro zu hoch ausgewiesen, weil das Unternehmen erhaltene Transferzahlungen aus dem Transfer von Fußballspielern, für die eine in Vorjahren geleistete Transferzahlung als immaterieller Vermögenswert aktiviert wurde, als Umsatzerlöse erfasst hat.
Dies verstößt gegen International Accounting Standard (lAS) 38.113, wonach als Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des immateriellen Vermögenswertes erfolgswirksam zu erfassen, aber ein Gewinn nicht als Umsatzerlös auszuweisen ist. Daraus folgt, dass auch der Bruttoveräußerungserlös – hier in Form der erhaltenen Transferzahlungen – nicht als Umsatzerlös auszuweisen ist.
2. Im Konzernabschluss zum 30. Juni 2018 der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ist der Cashflow aus operativer Tätigkeit um 187 Millionen Euro zu hoch und der Cashflow aus Investitionstätigkeit um den gleichen Betrag zu niedrig ausgewiesen, weil erhaltene Zahlungen in Gestalt von Transferzahlungen aus dem Transfer von Fußballspielern als Cashflows aus operativer Tätigkeit statt als Cashflows aus Investitionstätigkeit erfasst worden sind.
Dies verstößt gegen IAS 7.10 in Verbindung mit IAS 7.6, wonach Veräußerungen langfristiger Vermögenswerte zur Investitionstätigkeit zählen und zugehörige Einzahlungen in der Kapitalflussrechnung als Cashflows aus Investitionstätigkeit auszuweisen sind. Bei den erhaltenen Transferzahlungen aus dem Transfer von Fußballspielern handelt es sich um Einzahlungen aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten in Form immaterieller „Spielerwerte“, die daher der Investitionstätigkeit und nicht der betrieblichen Tätigkeit zuzuordnen sind.
3. Im Konzernabschluss zum 30. Juni 2018 der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA werden von zukünftigen Zahlungen an Spielervermittler, die im Konzernanhang als „variable Zahlungsverpflichtungen aus bestehenden Verträgen mit aufschiebenden Bedingungen“ mit einer Gesamtsumme von 40,3 Millionen Euro angegeben sind, diejenigen nicht als Verbindlichkeit angesetzt, bei denen alle aufschiebenden Bedingungen für den Vergütungsanspruch bis auf den Bestand eines Arbeitsvertrags mit dem vermittelten Spieler im Fälligkeitszeitpunkt der jeweiligen Zahlung an den Vermittler erfüllt sind.
Dies verstößt gegen IAS 39.14 in Verbindung mit IAS 32.19, wonach eine Verbindlichkeit anzusetzen ist, wenn das Unternehmen Vertragspartei eines Finanzinstruments wird und sich einer Zahlungsverpflichtung nicht uneingeschränkt entziehen kann.
Die Bekanntmachung der BaFin erfolgt nach § 109 Absatz 2 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz.



zwangsabstieg
https://www.handelsblatt.com/untern...-fehler-im-bvb-konzernabschluss/29295444.html
 
Timo Bornemann aus der zweiten von BVB ist jetzt zu Cottbus gewechselt. Hauptsächlich wegen der U23 Regel glaube ich, aber kann der auch was. Jemand sxhobmal ein wenig verfolgt?

Und dazu noch angeschlossen die frage, wie sich Broschinski macht bei BVB2. Den Wechsel hatte ich damals nicht so richtig verstanden.
 
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Was auch immer er sagt in dem Video (klicke ich aus Prinzip nicht), aber der BvB spielt diese Saison nur um die goldene Ananas.
 
dm_230730_Adeyemi_Yellow_Cards.jpg


mein löwe mein bär
 
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