ein umfangreiches geständnis inklusive aufrichtiger reue wäre als ausgang des verfahrens natürlich mein lieblingsszenario gewesen, damit hätte er auch milde beim entsprechendem strafmaß erwarten können. das is aber vor allem angesichts der vorangegangenen (und nun noch mehr erstarkten) unangebrachten lynchstimmung, die selbst im falle eines geständnisses kein ende genommen hätte, und auch wegen dem verhalten der staatsanwaltschaft vor dem prozess natürlich utopisch.
mangelnde aufrichtige reue werfe ich ihm in jedem falle vor, siehe sein facebook-post kurz nach ende des prozesses. in erster linie sind die kinder von den bildern, egal ob explizit pornographisch oder nich, nämlich geschädigte und erst dann er bezüglich seines ruinierten rufs, wobei er als täter was dafür kann, im gegensatz zu den opfern. das scheint ihm aber nich bewusst zu sein.
in jedem falle is edathy schon ziemlich leichtsinnig, wenn er mit seinem bundestagslaptop solche aufnahmen kauft. zumal es mich nich wundern würde, wenn ihm beim kauf bewusst war, dass das material sich für den fall, dass es dafür mal ärger geben sollte, doch nur in einer grauzone bewegt. wenn dem so wäre, wieso handelte er dann nich noch vorsichtiger und besorgte sich die bilder auf noch sicherem wege? war er sich seiner sache vllt. doch etwas zu sicher und falls ja, etwa aus mangel an vorsicht oder doch zu wenig skrupel? denn es is klar, zu welchem zweck solche aufnahmen verkauft werden, selbst wenn sie kein explizit pornographisches material sein sollten.
hätte es obendrein zu diesem urteil vllt. noch eine zusätzliche auflage auf freiwilliger und nicht-gerichtlicher basis vonseiten edathys geben können, laut der er sich in therapie begibt, ohne dass das schuldbekenntnis zur einstellung des verfahrens als nich mehr ausreichend betrachtet worden, sondern dazu ein geständnis nötig gewesen wäre? in dem gesetz zur verfahrenseinstellung steht davon jedenfalls nix, aber ich rede ja von freiwilliger basis.
@Gronka Lonka es soll auch nich vor allem geschweige denn ausschließlich um die signalwirkung gehen. doch wenn dies total egal sein soll, wieso gibt es dann öffentliche verfahren? wenn zb diese eine richterin da im prozess um elsässer und ditfurth sagt, dass die wichtigste voraussetzung für antisemitismus immer die historisch kontextualisierte verherrlichung der ns-ideologie is, hälst du diese signalwirkung dann etwa trotzdem nich für weiter beachtenswert?