ja, die können jetzt nicht mehr einfach wen nicht einstellen, weil er n toller Typ ist, was ist bloß aus dieser welt geworden
Das meinte ich damit nicht.
Mich stört, wie das mit der Beweisbarkeit geregelt wird.
Da reichen ja schon Anhaltspunkte aus, um eine Diskriminierung zu vermuten.
Ein Arbeitgeber muss nur vergessen, die Stellenanzeige zu gendern und schon gilt das als Indiz darauf, dass etwa Frauen diskriminiert würden, und das unabhängig davon, ob der gesuchte Beruf Geschlechtsneutral ist.
Ein "Kaufmann" zum Beispiel kann männlich oder weiblich sein, warum zur Hölle muss man Kaufmann(mw) oder Kaufmann/Frau in die Ausschreibung schreiben.
Absagen müssen neuerdings begründet werden, sonst stellt das auch wieder einen Indiz da.
Das ist doch unfassbar.
Der Arbeitgeber soll selbst entscheiden können, mit wem er kontrahiert und mit wem nicht - insbesondere in der Privatwirtschaft.
Im öffentlichen Dienst kann das meinetwegen ja anders geregelt werden.
Ich halte die Vertragsabschlussfreiheit zumindest für den zentralsten Wert unseren Zivilrechts und bin skeptisch, wenn in diese zu weitreichend eingegriffen wird.
Das AGG hat außerdem die sogenannten AGG-Hopper angelockt, die sich auf nicht wasserdichte Stellenausschreibungen mit Scheinbewerbungen melden, um so Schadensersatzansprüche auszunutzen.