Mandelbrot
Altgedient
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Darum geht es in diesen Fällen gar nicht, sondern darum, dass die Abschiebung in der Regel erst mit der Volljährigkeit möglich wird. Da kommt also ein Kleinkind mit seinen Eltern als Flüchtling nach Deutschland, wächst hier auf, wird hier sozialisiert und besucht die Schule - und soll dann mit 18 von Amts wegen "nach Hause". In solchen Fällen sollte eine Abschiebung überhaupt nicht zur Debatte stehen.
Man kann aber auch keinen Freibrief für Eltern ausstellen, hauptsache ihr Kind kommt irgendwie nach Deutschland und dann bekommt es automatisch irgendwann die deutsche Staatsbürgerschaft, was soll das bringen?
Wie solche Regelungen zu Missbrauch einladen, sieht man bei der Regelung zur amerikanischen Staatsbürgerschaft.