Darf ein DJ Sicherheitskopien oder eigene Sampler von CDs anfertigen und öffentlich
einsetzen?
Kopien von CDs sind für den privaten Gebrauch erlaubt. Werden allerdings solche Kopien
oder selbst zusammengestellte Sampler öffentlich aufgeführt, z.B. in einer Diskothek, muss
das Vervielfältigungsrecht der CD vom Veranstalter zusätzlich zum Wiedergaberecht erworben
werden. In diesen Fällen erhöht sich der Tarif für die Wiedergabe um 30 Prozent.
Darf ein DJ MP3-Dateien von der Festplatte oder von einer selbst gebrannten CD abspielen?
Hier gilt das gleiche Prinzip wie beim Kopieren der Tonträger. Das Speichern stellt eine
Vervielfältigung dar und ist nur für die private Nutzung erlaubt. Für die öffentliche Wiedergabe
muss die Lizenz für die Vervielfältigung zusätzlich erworben werden.
Darf ein DJ einen Mix als CD oder im Internet zur Eigenwerbung oder zum Verkauf
anbieten?
Möchte ein DJ einen Mix auf Tonträger oder als Datei festhalten, muss er vorab folgende
Rechte klären:
1. Recht zur Bearbeitung eines Musikwerkes
Durch das Mixen werden die Musikwerke verändert. Einer Bearbeitung oder Umgestaltung
des Originaltitels muss der Komponist, der in der Regel von einem Musikverlag vertreten
wird, zustimmen. Auskunft, wer der zuständige Musikverlag ist, kann die Repertoiresuche
auf der GEMA-Homepage
www.gema.de/repertoiresuche/ oder die Dokumentationsstelle
der GEMA in Berlin, Dagmar Rosenberger,
drosenberger@gema.de, Telefon 030/21245-
450, geben.
2. Recht an der Aufnahme, die Leistungsschutzrechte
Auch an der Aufnahme selbst gibt es Rechte. Die Inhaber dieser Rechte sind die Tonträgerhersteller
(Plattenfirmen). Wenn bei einem Mix vorbestehende Aufnahmen von CDs oder
Schallplatten verwendet werden, muss der Tonträgerhersteller vorher um Erlaubnis zur
Verwendung der Aufnahme gefragt werden. Informationen dazu gibt es bei dem Verband
der Tonträgerhersteller IFPI unter
www.ifpi.de oder bei der GVL (Gesellschaft zur Verwertung
von Leistungsschutzrechten) unter
www.gvl.de.
Erst wenn diese Rechte abgeklärt sind, kann die GEMA eine Lizenz erteilen. Für die Lizenzierung
von Tonträgen ist die Direktion Industrie zuständig,
ind@gema.de, Telefon
089/48003-800. Für die Präsentation von Musik im Internet die Multimediaabteilung der
GEMA:
multimedia@gema.de Telefon 089/48003-800.
GEMA – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
Kommunikation
Kann ein DJ selbst einen Mix als Werk anmelden und Tantiemen erhalten?
Wenn man mit der Genehmigung der Rechteinhaber einen Titel bearbeitet und dadurch ein
eigenes Werk schafft, ist dies wie ein selbstständiges Werk geschützt. Wenn der Bearbeiter
Mitglied bei der GEMA ist und sein Werk anmeldet, erhält er für die Nutzung dieses neuen
Titels anteilig Tantiemen durch die GEMA. Wird die neue Version des Titels z.B. im Radio
gespielt, erhalten sowohl die Urheber des Originaltitels wie auch der Bearbeiter die ihnen
zustehende Vergütung.
Hat der DJ den Titel selbst komponiert und getextet und diesen als Mitglied bei der GEMA
angemeldet, so wird sein Titel bei der Sendung im Rundfunk und bei CD-Vervielfältigungen
mit 100 Prozent des Komponisten- und Textdichteranteils abgerechnet. Die Anmeldung als
GEMA-Mitglied erfolgt bei der Mitgliederabteilung,
mg@gema.de Telefon 089/48003-642.
Quelle:gema.de