Neues von der Heimatfront - Der Thread für deutsche Politik III

Was passiert, wenn ein Flüchtling über den Zaun klettert?
Petry: Dann muss die Polizei den Flüchtling daran hindern, dass er deutschen Boden betritt.

Und wenn er es trotzdem tut?
Petry: Sie wollen mich schon wieder in eine bestimmte Richtung treiben.

Noch mal: Wie soll ein Grenzpolizist in diesem Fall reagieren?
Petry: Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.​


es geht einzig und allein darum wie ein flüchtling daran gehindert wird, deutschen boden zu betreten. da steht nix von einer gefahr für leib und leben. dieses "notfalls" versteht so ziemlich jeder, der diese zeilen liest, als "wenn man den flüchtling anders nicht aufhalten kann".

Ok, stellen wir uns vor er stellt den Flüchtling, dieser versucht zu fliehen, der Bulle hinterher, holt ihn ein und jumpt auf ihn drauf, versucht ihn festzunehmen, der Flüchtling wehrt sich, kann sich lösen und schlägt auf den Bulle ein. Dieser bekommt richtig ab, Nase blutet schon, richtig entstellte Fresse, er greift zur Waffe und Bauchschuss...

War dumm von Petry das anzustoßen aber eigentlich ne Banalität...Uuuuh bewaffneter Grenzschutz:rolleyes:

Die Diskussion sollte man nicht führen bevor es keinen Anlass dafür gibt, es ist eine hässliche Diskussion. Ein Anlass wäre ein gewaltsamer Grenzsturm o.ä...
 
also wie vermutet, du hast die beiden interviews verwechselt :D

so oder so spricht sie vom schusswaffengebrauch als ultima ratio *zum schutz der grenze* und das ist eben nicht vom gesetz gedeckt.

ok, dann war die kampagn doch nich ganz so dreist. aber immernoch dreist genug.
und in beiden interviews spricht sie von gesetz und ultima ratio... also kein problem auszumachen. was für eine frau <3
 
Ich verehre sie <3

Sie hat eben ein besonders reines Herz und konnte nicht wissen, dass es dermaßen niederträchtige Menschen gibt die ihr die Worte im Mund verdrehen und nichts anderes im Sinn haben als sie schlecht dastehen zu lassen
 
Ok, stellen wir uns vor er stellt den Flüchtling, dieser versucht zu fliehen, der Bulle hinterher, holt ihn ein und jumpt auf ihn drauf, versucht ihn festzunehmen, der Flüchtling wehrt sich, kann sich lösen und schlägt auf den Bulle ein. Dieser bekommt richtig ab, Nase blutet schon, richtig entstellte Fresse, er greift zur Waffe und Bauchschuss...

dann schießt der bulle, um sich selbst zu verteidigen und nicht die grenze. kann man juristisch ganz klar trennen.
 
dann schießt der bulle, um sich selbst zu verteidigen und nicht die grenze. kann man juristisch ganz klar trennen.

Bin kein Jurist und kann das nicht so beurteilen aber das ließt sich dann schon ein wenig anders

"1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schusswaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, dass die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuss ersetzt werden.“
 
BGH 1992 schrieb:
Der Senat nimmt, was das Recht auf Leben angeht, die von der Revision des Angeklagten W. gemachten kritischen Hinweise auf die Auslegung des § 11 UZwG sowie der §§ 15, 16 UZwGBw (ebenso Polakiewicz EuGRZ 1992, 177, 185) ernst. Er findet es befremdlich, daß im Schrifttum bei der Auslegung des § 16 UZwGBw ein bedingter Tötungsvorsatz als von der Vorschrift gedeckt bezeichnet worden ist (Jess/Mann, UZwGBw, 2. Aufl. 1981, § 16 Rdn. 4), und pflichtet Frowein (in: Kritik und Vertrauen, Festschrift für Peter Schneider, 1990 S. 112 ff) darin bei, daß in der Bundesrepublik Deutschland der Schußwaffengebrauch gegen Menschen angesichts seiner unkontrollierbaren Gefährlichkeit (vgl. dazu BGHSt 35, 379, 386) auch im Grenzgebiet (§ 11 UZwG) auf die Verteidigung von Menschen beschränkt werden sollte (aaO S. 117), also auf Fälle, in denen von demjenigen, auf den geschossen wird, eine Gefährdung von Leib oder Leben anderer zu befürchten ist.

siehe http://blogs.deutschlandfunk.de/berlinbruessel/2016/01/30/schusswaffengebrauch-an-der-grenze/

und ich denke mal, dass petry sich genau auf den von dir zitierten paragraphen berufen hat in unkenntnis der BGH-entscheidungen.

aus dem artikel geht allerdings auch noch mal ganz klar hervor, dass die äußerungen von petry und storch zwei verschiedene kaliber waren. sehe ich genau so.
 
Mag sein...ist trotzdem deutlich weniger skandalös als von den Medien behandelt.

Was würdet ihr z.b. bei einem Grenzsturm angemessen finden?
 
Schon wieder die Diskussion um den Schießbefehl? :rolleyes:
Wie oft noch, es gibt im Fall einer Grenzüberschreitung (von Flüchtlingen) niemals die Voraussetzung einer "ultima ratio". Auch nicht bei Ausweiskontrollen. Das ist Quatsch. Die Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn "Flüchtlinge" anfangen würden mit Sturmgewehren die Grenze zu überqueren - dann wären es aber keine Flüchtlinge, sondern Terroristen.
Erklärt doch einmal in welchem Szenario eurer Meinung nach deutsche Grenzbeamte Waffen ziehen sollten - das Szenario sollte selbstverständlich im Kontext der Flüchtlinge bleiben.
Wenn ein Polizist "Halt" sagt oder "Ausweis her" und die Leute dem nicht nachkommen, kann er auch in dem Fall nicht die Knarre ziehen und "zur Durchsetzung" schießen. Völliger blödsinn.
 
Schon wieder die Diskussion um den Schießbefehl? :rolleyes:
Wie oft noch, es gibt im Fall einer Grenzüberschreitung (von Flüchtlingen) niemals die Voraussetzung einer "ultima ratio". Auch nicht bei Ausweiskontrollen. Das ist Quatsch. Die Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn "Flüchtlinge" anfangen würden mit Sturmgewehren die Grenze zu überqueren - dann wären es aber keine Flüchtlinge, sondern Terroristen.
Erklärt doch einmal in welchem Szenario eurer Meinung nach deutsche Grenzbeamte Waffen ziehen sollten - das Szenario sollte selbstverständlich im Kontext der Flüchtlinge bleiben.
Wenn ein Polizist "Halt" sagt oder "Ausweis her" und die Leute dem nicht nachkommen, kann er auch in dem Fall nicht die Knarre ziehen und "zur Durchsetzung" schießen. Völliger blödsinn.

Selbstverständlich nicht. Allerdings kann er natürlich Gewalt anwenden, um einen Grenzübertritt zu verhindern. Nur bedeutet das dann eher Pfefferspray oder Schlagstock und keine Schüsse, die nur als Selbstverteidigung.
 
Eben ceza, wenn ein Flüchtling durchdreht weil es ihm auf den sack geht festgehalten zu werden und das Messer zieht, kann das unter keinen Umständen ein ultima ratio sein sondern eher...Pech oder so
 
Selbstverständlich nicht. Allerdings kann er natürlich Gewalt anwenden, um einen Grenzübertritt zu verhindern. Nur bedeutet das dann eher Pfefferspray oder Schlagstock und keine Schüsse, die nur als Selbstverteidigung.
... ich weiß jetzt nicht ob du damit gegen meinen Beitrag argumentieren wolltest oder mir zustimmen. Wie dem auch sei: genau so sehe ich das auch. Selbstverständlich darf ein Polizist unmittelbaren Zwang anwenden. Er darf, soll und muss sogar zur Waffe greifen, wenn es darum geht Leib und Leben zu schützen. Das ist völlig unberührt von diesem Fall.
 
Eben ceza, wenn ein Flüchtling durchdreht weil es ihm auf den sack geht festgehalten zu werden und das Messer zieht, kann das unter keinen Umständen ein ultima ratio sein sondern eher...Pech oder so
Über diese Brücke gehen wir, wenn es soweit ist. Ich halte auch ganz fest deine Hand. Versprochen!
 
Meinst du die unzähligen Nationalhelden, die gerne voller patriotischem Stolz ihre 13-Jährige Töchter, die ausversehen die Pille vergessen hat, oder die eigene Ehefrau, die nach einer Vergewaltigung schwanger wurde, im Sinne des Erhalts der Deutschen zum Gebären zwingen zu lassen?

Die ganzen Frauen, die Angst vor der Islamisierung haben, werden sich sicher freuen endlch wieder zu Gebärmaschinen umfunktioniert zu werden, den anders als bei den Fathimas wird es Orden statt Kopftuch geben. (liberal)
Hör mal freundchen gg abtreibung zu sein hat nix mit islamisierung zutun.
Wer sich vögeln lassen kann, kann auch das kind austragen.
Und ich find das selbstbestimmungsrecht ist das fundamentalste recht das wir haben. Bei so vergewaltigungen sieht das aber anders aus.
 
http://www.spiegel.de/politik/deuts...uesse-auf-fluechtlinge-zurueck-a-1076757.html

Die Empörung über ihre menschenverachtenden Äußerungen war groß: Die AfD-Politikerin Beatrix von Storch hatte den Einsatz von Schusswaffen gegen Flüchtlinge verlangt. Jetzt tut es ihr leid.
"Auch ich will das nicht. Ich habe mich kürzlich so ausgedrückt, dass es darüber Zweifel gegeben hat. Es tut mir leid, das war ein Fehler", sagte Storch. Sie trete für "eine Kultur des Lebens" ein.
Krokodilstränen wie sie im Buche stehen...
Aber gut, dass sie zumindest selbst checkt wie dumm und dreist die Aussage war...
 
http://www.sueddeutsche.de/politik/...rteichef-seehofer-und-der-afd-horst-1.2857635

CSU-Chef Seehofer poltert öfter gegen die Bundeskanzlerin, doch mit der "Herrschaft des Unrechts" hat er sich verstiegen. Damit gefährdet er sogar das Profil seiner Partei.

Es fällt nicht besonders auf, dass die CSU den Politischen Aschermittwoch abgesagt hat. Ihr Parteivorsitzender Horst Seehofer ist seit geraumer Zeit so etwas wie der immerwährende, mobile Politische Aschermittwoch. Sein Satz, dass es hierzulande eine "Herrschaft des Unrechts" gebe, belegt einerseits, dass Seehofers Rhetorik ab und an zwischen Frauke Petry und Markus Söder irrlichtert. Das ist interessant, denn Seehofer fürchtet das, wofür Petry steht. Aber er fürchtet auch, dass Söder relativ bald die Zukunft der CSU sein könnte.
Guter und wichtiger Kommentar von Kurt Kister... die CSU driftet immer weiter in einen gefährlichen Graubereich. Die sind sehr nahe an dem AfD, NPD Pack...
 
"Wer für Meinungsfreiheit ist, der kann nicht akzeptieren, wie die Alternative für Deutschland behandelt wird."
ja.

v.a. frag ich mich immer wieso sie überall als antidemokratisch und demokratiefeindlch eingestuft werden...
woraus wird das geschlossen?
 
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