Der Versuch der hessischen NPD, im Kommunalwahlkampf auf der Sarrazin-Welle zu reiten, fand Ende März ein juristisches Ende.
Der Buchverlag Random House hatte sich gegen die Verwendung des Buchcovers durch die NPD gewehrt - mit Erfolg. Verlagssprecher Markus Desaga sagte der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" damals: "Wir werden nicht hinnehmen, dass eine politische Partei, von der sich der Autor mehrfach distanziert hat, auf unzulässige Weise versucht, mit seinem Namen Stimmen zu fangen."
Die rechtsextreme Partei gab eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich, den Titel nicht mehr zu nutzen, "insbesondere wie auf dem Plakat geschehen". Das Zitat auf dem neuen Plakat könnte aus juristischer Sicht eine Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte des Autors darstellen.
Und selbst die NPD scheint uneins, wie sie jenseits der Oberfläche mit Sarrazin verfahren will. Landtagsabgeordneter Gansel selbst räumte im August 2010 ein, der Ex-Bundesbank-Vorstand gehöre "mit seinen Ausfällen gegen deutsche Hartz-IV-Bezieher und seiner Gleichgültigkeit gegenüber der Not sozial ausgegrenzter Landsleute definitiv nicht in die soziale Heimatpartei NPD". Gegen eine Verwendung seiner Zitate für Werbezwecke scheint das aber nicht zu sprechen.