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Nem Bundesgeschäftsführer kann man durchaus fest anstellen, find ich auch ne Sauerei. Trotzdem geht nich klar, wie sich die Agentur da aufgeführt hat.
Rechtlich soll es das Gericht klären, da bin ich doch mit dir einer Meinung. Bloß auch da wird bei einem Beleidigungsdelikt eben die Geschichte des Beleidigten beleuchtet, und er hat ja nicht wirklich sachlich fundierte Kritik an der Integrationspolitik der Bundesrepublik gebracht sondern größtenteils unwissenschaftlich herumgekeift, zumindest in dem ersten Buch. Da darf man sich über Polemik nich wundern, und ich hoffe, dass es das Gericht auch so sieht. Wenn nich hat sich die Taz zu weit ausm Fenster gelehnt, auch damit muss man bei Polemik eben rechnen.
Unsachlich würde ich sein erstes Buch nicht nennen, auch wenn man natürlich seinen Thesen nicht zustimmen muß. Fakt ist doch, dass auch er ein Recht darauf hat nicht beleidigt zu werden. Aber das soll ein Gericht klären.
Das man der Arbeitsagentur nicht trauen darf ist nun wirklich nichts neues.