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Vollkommen richtig das Urteil
Der Linksabbieger sieht ja die Ampel des Entgegenkommenden nicht mal.
Manche Kreuzungen haben für Linksabbieger extra Ampelpfeile. Trotzdem entbindet dies nicht den Autofahrer von seiner Sorgfaltspflicht. Er muß das entgegenkommende Auto schließlich gesehen haben.