Die Sonntagsfrage - Wen würdet ihr wählen, wenn am Sonntag Bundestagswahl wäre?

Welche Partei würdet ihr wählen?

  • SPD

    Stimmen: 156 37,7%
  • Bündnis 90 / Die Grünen

    Stimmen: 85 20,5%
  • CDU

    Stimmen: 72 17,4%
  • FDP

    Stimmen: 30 7,2%
  • PDS

    Stimmen: 47 11,4%
  • Andere

    Stimmen: 24 5,8%

  • Umfrageteilnehmer
    414
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Hartz IV ist definitiv verfassungswidrig
Zwar begegnen dem Systemwechsel - der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe - keine verfassungsrechtlichen Bedenken, weil der Gesetzgeber verfassungsrechtlich nicht verpflichtet ist, im Nachgang zur Versicherungsleistung Arbeitslosengeld ein auf Dauer angelegtes System der Arbeitslosenhilfe vorzuhalten. Doch dies gilt nur insoweit, als mit den Neuregelungen die aus dem Grundgesetz folgenden Vorgaben des Sozialstaatsgebots sowie der Grundrechte und grundrechtgleichen Rechte gewahrt werden.
1. Genau dies leistet jedoch das Regelwerk des SGB II im Hinblick auf
das Sozialstaatsgebot des Artikel 20 Absatz 1 nicht im
verfassungsrechtlich gebotenen Maße. Mit diesem Gesetz nimmt der
Gesetzgeber klar Abstand vom Sozialstaatsgebot, wie es das
Grundgesetz normiert hat.

2. Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe auf dem
vorgesehenen Niveau der Sozialhilfe unterschreitet den Bedarf der
Betroffenen und ist deshalb mit dem Grundrecht auf Menschenwürde
gemäß Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot
des Grundgesetzes nicht vereinbar ist. Insbesondere die mit der
Pauschalierung verbundene Abschaffung von Einmal-Leistungen und
der nicht mehr vorgesehene Ausgleich von Notlagen steuern die
Betroffenen in eine Situation, wo sie ihren Bedarf nicht mehr
decken können. Die Regelsätze reichen nicht aus.

3. Die Kombination der Verkürzung der Anspruchsdauer auf die Zahlung
von Arbeitslosengeld I mit der Einführung des Arbeitslosengeldes
II ohne angemessene Übergangsregelungen ist insbesondere für
Langzeitversicherte nicht mit dem Eigentumsschutz des Artikels 14
des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgebot gemäß
Artikel 20 und 28 Abs. 1 Grundgesetz vereinbar, sofern diese durch
diese Regelung schlechter gestellt werden.

4. Die Beschränkung der Leistungen für Bezieher von
Arbeitslosenhilfe, die die so genannte 58er-Regelung in Anspruch
genommen haben, ist mit dem Eigentumsschutz von Artikel 14 in
Verbindung mit dem Rechtsstaatsgebot gemäß Artikel 20 und 28 Abs.
1 Grundgesetz unvereinbar.

5. Die mittelbare Diskriminierung von Frauen, die durch die
Anrechnung des Partnereinkommens innerhalb der Bedarfsgemeinschaft
weit überwiegend von einem dadurch begründeten Leistungsentzug
betroffen sein werden, ist mit dem Grundsatz der
Gleichberechtigung gemäß Artikel 3 Abs. 2 und 3 des Grundgesetzes
unvereinbar.

6. Diese Regelung des SGB II zur Hilfebedürftigkeit bei
Bedarfsgemeinschaft ist ebenso unvereinbar mit dem besonderen
Schutz von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 Absatz 1.

7. Die Zumutbarkeitsregelungen in Verbindung mit dem
sanktionsbewährten Zwang, jede Arbeit anzunehmen, sind mit dem
Artikeln 12 Abs. 2 und 3 des Grundgesetzes unvereinbar, wenn die
Aufnahme von Arbeitsgelegenheiten gegen den Willen des oder der
Betroffenen verlangt wird und diesem oder dieser der Arbeitsmarkt
verschlossen ist.

8. Der sanktionierte Zwang, eine so genannte
Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, ist wegen des Fehlens
privatautonomer Entscheidungsfreiheit mit dem Grundrecht auf
allgemeine Handlungsfreiheit gemäß Artikel 2 Absatz 1 unvereinbar.

9. Die derzeitige Verwaltungspraxis der Bundesagentur für Arbeit,
insbesondere der zur Antragstellung gehörende Fragebogen, ist mit
dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Artikel 2
Abs. 1 und mit Artikel 1 Abs. 1 unvereinbar. Es werden Daten
erhoben, die die Bundesagentur für die Bewilligung der Leistungen
gar nicht benötigt.

10. Die Ermächtigung zur Pauschalierung der Leistung durch Verordnung
der zuständigen Bundesministerien steht auf keiner ausreichend
geregelten gesetzlichen Grundlage und ist deshalb mit dem
Rechtsstaatsgebot gemäß Artikel 20 und 28 Absatz 1 unvereinbar.
 
wo hast du diese Liste her ?

Der 2te Punkt ist z.B. vom Auge des Autors abhängig, ich denke mal das du diese Liste natürlich von Hartz 4 Gegnern hast, die das alles natürlich anderes sehen, als Befürworter die keine Verfassungswidrigkeit sehen.
 
Original geschrieben von --Cha\/ezz--
wo hast du diese Liste her ?

Der 2te Punkt ist z.B. vom Auge des Autors abhängig, ich denke mal das du diese Liste natürlich von Hartz 4 Gegnern hast, die das alles natürlich anderes sehen, als Befürworter die keine Verfassungswidrigkeit sehen.


Verfassungswidrigkeit ist keine Ansichtssache. Punkt 8 ist da ganz besonders gravierend. Oder das mit dem Fragebogen. Hast du schon mal einen in der Hand gehabt? Wenn ja weißt du um was es geht
Aber hier geht es nicht um Hartz 4 sondern um die Sonntagsfrage.
Ich habe heute wieder verschiedenes der CDU gehört. Zum Beispiel dass sie die Mehrwertssteuer auf 20% erhöhen wollen, was in Zeiten lahmender Binnenkonjunktur natürlich genau de richtige Weg ist. Oder auch die Geschichte mit der Pendlerpauschale. Noch nie ist mir die Wahl so schwergefallen
Die CDU will im Falle eines Merkelsieges die Agenda 2010 beibehalten. Die SPD denkt nicht an ein Umschwenken. Da fragt man sich wo ist die Alternative? Ich habe keine Lust zwischen Schlecht und noch schlechter zu entscheiden. Es muss eine Alternative geben, die für mich jahrelang die SPD war


d.hobo
 
Die Vefassungswidrigkeit eines Gesetzes ist sehr wohl eine Frage der Auslegung. Die von dir aufgezählten Punkten sind mehr als fadenscheining und hätten vor dem Verfassungsgericht nicht die geringste Chance.
 
Haben sie auch nicht. Dennoch sind solche Aufzählungen ein Beleg dafür, dass Hartz IV offensichtlich unsozial ist. Um so erschreckender ist es dass eine Partei, die sich "Sozialdemokratisch" auf die Fahnen geschrieben hat, so etwas verwirklicht.

Aber das ist nicht das Thema hier :)



d.hobo
 
Diese Aufzählung belegt überhaupt nichts. Hartz IV ist nicht unsozial. Diese Reform ist lediglich unsozialer als das zuvor bestehende Sozialsystem, welches jedoch nicht mehr haltbar und auf Dauer finanzierbar war. Man kann sich nicht immer auf dem ausruhen was mal war und sich darauf berufen. Wie Angela Merkel schon sehr richtig bemerkt hat lebt Deutschland von seiner Substanz und das ist sehr gefährlich. Hartz IV ist eine der wenigen effektiven und guten Reformen, die Rot/Grün geschafft haben. Sie setzt ein wichtiges und entscheidendes Signal an Arbeitslose und verhindert, dass sich Leute auf diesem Status ausruhen.
 
Hat man ja gesehen, wie Hartz IV wirkt. Nämlich soviel wie Grün wirkt. Die Bundesregierung hatte erwartet, dass die Einführung des Arbeitslosengeld II am 1. Januar 2005 Leistungen von rund 2,5 Milliarden Euro einsparen würde. Etwa 500000 Menschen sollten nach der Schätzung keine Leistung mehr erhalten, eine Millionen Menschen deutlich weniger. Das ist die Frage ob das aufgehen wird, dass die Sanierung des Haushalts mit dem Arbeitslosengeld erreicht wird. Hinzu kommen noch die immensen Verwaltungskosten der super 1 Euro Jobs, die nebenbei noch "normale" Betriebe verdrängen und in den Ruin stürzen. Durch Hartz IV rechnet der deutsche Kinderschutzbund mit einer drastischen Zunahme der Kinderarmut, langzeitarbeitslose rutschen in die Armutgrenze. Auch diese komischen Ich - AG Geschichten ist ein einziger Flop. Nur 10 % werden das erste Förderjahr überstehen. Auch das gehört zum durchschlagendem Erfolg von Hartz IV



d.hobo
 
ich vermisse bei der Abstimmung die Spalte niemand!
 
Original geschrieben von Sense Sheerin
Sie setzt ein wichtiges und entscheidendes Signal an Arbeitslose und verhindert, dass sich Leute auf diesem Status ausruhen.

Natürlich, 99% der Arbeitslosen sind ja auch Faul und wollen nicht arbeiten... So ein Fadenscheiniger Schwachsinn.
 
Original geschrieben von Don Donat


Natürlich, 99% der Arbeitslosen sind ja auch Faul und wollen nicht arbeiten... So ein Fadenscheiniger Schwachsinn.

Hör doch endlich mal mit deinen peinlichen Übertreibungen auf. Das zeigt nur wie unreif und unfähig du zu einer sachlichen Diskussion bist.

Das zuvor bestehende System hat eine Ablehnungshaltung gegenüber weniger attraktiven Arbeitsstellen gefördert. Wenn eine Ablehnung ohne Folgen bleibt und das Einkommen als Arbeitsloser sogar besser ist als das eines Arbeitsnehmers, dann ist es leicht die Angebote der BA abzulehnen. Durch Hartz IV wird der Druck auf die Arbeitslosen erhöht auch unattraktive Stellen anzunehmen und nur so funktioniert es. Die empfindlichste Stelle des Bürgers ist nunmal sein Geldbeutel. In der heutigen Zeit kann man einfach nicht mehr fordern, dass man nur attraktive Arbeitsstellen in der Nähe seines Wohnortes annehmen braucht.
 
Original geschrieben von Don Donat


Natürlich, 99% der Arbeitslosen sind ja auch Faul und wollen nicht arbeiten... So ein Fadenscheiniger Schwachsinn.
selbst wenn, lasst die arbeitslosen doch in ruhe chillen.
Arbeitszwang is fürn Arsch.
 
WIe hieß noch mal der Typ der "Das Recht auf Faulheit" geschrieben hat ? :D
 
Original geschrieben von Hoof

selbst wenn, lasst die arbeitslosen doch in ruhe chillen.
Arbeitszwang is fürn Arsch.

Natürlich, sehe ich auch so. Aber trotzdem bringt es nichts, die Gelder weiter zu kürzen weil der Imaginäre faule Arbeitslose sich auf n paar leute beschränkt und keineswegs die Masse darstellt.
 
Original geschrieben von Don Donat


Natürlich, sehe ich auch so. Aber trotzdem bringt es nichts, die Gelder weiter zu kürzen weil der Imaginäre faule Arbeitslose sich auf n paar leute beschränkt und keineswegs die Masse darstellt.

Es ist faktisch so, dass sich vor Hatz IV Jobs im Niedriglohnsektor so gut wie gar nicht gelohnt haben. Da gab es Arbeitnehmer, die mit einer Vollzeitstelle keine 50 Euro im Monat mehr hatten als wenn sie arbeitslos gewesen wären. Wenn man dann noch Fahrtkosten zum Arbeitsplatz abzieht, landet man da schnell im Minus.
Gelöst ist das Problem mit Hartz IV und ALG II aber immer noch nicht, es gibt immer noch hunderttausende unbesetzte Stellen, die kein Deutscher annehmen will.
Denen werfe ich nicht einmal Faulheit vor, es wäre, im Verhältnis von Aufwand und Ertrag gesehen, einfach schlicht idiotisch (oder idealistisch) so eine Stelle anzunehmen.
 
ich z.B. bin Hartz IV Empfänger, mache einen "Ein Euro Job" und wähle SPD.
Mehr noch, ich bin seit 2 Monaten sogar Mitglied.
Mir hat HArtz IV ziemlich viel geholfen, meinen Arsch hochzukriegen,
ich habe vorher 3 Jahre lang garnichts gemacht.
so siehts isse aus
 
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