Wenn man aber jemanden geschnappt hat, bei dem man mit 100%iger Gewissheit weiß, dass derjenige ein Terrorist ist und Informationen über einen geplanten Anschlag besitzt, aber nicht bereit ist diese freiwillig rauszurücken, dann halte ich es für vertretbar auch Folter anzuwenden um möglicherweise einen Anschlag verhindern und Menschenleben retten zu können.
Diese Annahme / Voraussetzung ist eben schon falsch. Du kannst ohne Folter gar nicht wissen, ob er die Information hat, die du benötigst. Vor allem: Wer sagt dir, dass es "100 %ig sicher ist?
Die Menschenrechte sind nicht nur ein Prinzip, sondern sind auch die wichtigsten moralischen und ethischen Grundlagen für eine funktionierende Gesellschaft. Schon allein der Versuch "Ausnahmen" zu schaffen führt dazu, dass das ganze Gebilde wackelt. Allein die Forderung in gewissen Situationen es als legitim zu sehen ist ein fundamentaler Angriff auf die Früchte der Aufklärung, für die viele Menschen ihr Leben gelassen haben.
Als Abschreckung oder Strafe hingegen ist sie selbstverständlich in keinster Weise legitim.
Das ist dann die Linie die du persönlich ziehst. Der nächste kommt und sagt dann "Als Abschreckung gegen Kinderschänder ist es legitim Folter anzuwenden - aber nur für Kinderschänder. Es sollte staatlich reguliert sein und man muss sich 100 % sicher sein, dass es sich um einen Kinderschänder handelt!"
Das ist alles Schwachsinn. Die derzeitigen Menschenrechte sind aus gutem Grund als Prinzip aufgefasst - für ein übergeordnetes Wohl.
Ich halte nichts von Prinzipien jeglicher Art, weil sie das situationsbezogene - und somit in meinen Augen angemessene - Denken und Urteilen untergraben.
Das ist in einem politischen Diskurs sicherlich von Vorteil, aber nicht, wenn es um Prinzipien geht, die den Schutz und die Unversehrtheit der Menschen garantieren. Diese Prinzipien zeichnen sich dadurch aus, dass sie Schaden von Menschen abhalten. Egal was sie getan haben. Es hat einen Grund, warum diese Prinzipien eben nicht situationsbedingt auszulegen sind.
Aus der Webseite des Deutschen Instituts für Menschenrechte
Das Verbot von Folter und grausamer und unmenschlicher Behandlung gilt absolut. Das bedeutet, das Folterverbot ist jeder Abwägung mit konkurrierenden Interessen entzogen, und der Staat darf auch in Notstandsfällen nicht von ihm abweichen. Überlegungen, die auf eine Relativierung des Folterverbots hinauslaufen, sind daher aus menschenrechtlicher Sicht inakzeptabel. Der Grund für die Absolutheit des Verbotes liegt darin, dass Folter in jedem Fall eine Missachtung der unantastbaren Menschenwürde bedeutet.
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Es ist echt unglaublich, dass trotz der Geschichte der Menschheit, die durchzogen ist von Genoziden, Kriegen, Massakern, Vertreibung und all dessen, es immer noch Menschen gibt, die unsere fundamentalen Rechte, die wir als Menschen besitzen und die wir selbst geschaffen haben um zumindest eine gemeinsame Basis des friedlichen Zusammenlebens zu haben, aushöhlen wollen. Es ist einfach widerlich wie manche hier von Folter schreiben und irgendwelceh Präzedenzfälle geltend machen wollen. Das man überhaupt darüber diskutieren muss ist schon grotesk. Ich frage mich, wann die ersten anfangen werden Artikel 1 für gewisse Menschen außer Kraft setzen zu wollen.