. Das geht schon aus der grundlegenden Koranstelle 9, 29 hervor, wo die Tributzahlung (jizya) mit der demütigenden Unterwerfung einhergeht. Beides nur ermöglicht und gewährt die Duldung der Existenz.
Ihren alltäglichen Ausdruck fand dieses Prinzip der institutionalisierten Demütigung in Geboten und Verboten, die alle Formen der Begegnung von Muslimen und Ungläubigen regelten: wie und wann zu grüßen ist (von freundlichen oder tröstenden Worten wird abgeraten), dass der Ungläubige sich auf der Straße in bescheiden-unterwürfiger Haltung fortzubewegen und dem Muslim Platz zu machen hat, dass er nicht auf einem Pferd (einem edlen Tier) reiten darf, sondern allenfalls auf einem Maultier oder Esel und auch das nur im Damensitz, und dass er absteigen muss, wenn er einem Muslim begegnet, dass er diskriminierende Kleidung, Kopfbedeckung, Schuhe (im Extremfall sind ihm diese sogar verboten) oder dem Judenstern entsprechende Abzeichen zu tragen hat.
Dass er sich mit Steinen bewerfen, am Bart zerren, ins Gesicht schlagen und prügeln lassen muss, ohne sich wehren zu dürfen; der Waffenbesitz ist ihm ohnehin untersagt, und einen Muslim zu schlagen, zieht die Todesstrafe nach sich, dass seine Zeugenaussage vor Gericht geringeren Wert hat als die eines Muslims und für den Fall, dass es sich bei dem Angeklagten um einen Muslim handelt, wertlos ist.
Dass ein Ungläubiger keine Autorität irgendwelcher Art über einen Muslim ausüben darf, dass ihm sexuelle Beziehungen zu Musliminnen und deren Heirat bei Todesstrafe untersagt sind, dass er keine neuen Gotteshäuser bauen, allenfalls die bestehenden nach - teuer zu bezahlender - Erlaubnis der Behörden renovieren darf, dass Kreuze auf den Kirchen und Glocken(läuten) in deren Türmen verboten sind ebenso wie lautes Klagen bei Trauerzügen und so weiter und so fort.
hahhahahaha sehr tollerant. die stelle ist fast schon witzig