Seit einigen Tagen macht ein Video zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) im Internet die Runde. Darin wird der von den Euro-Staaten im Frühjahr niedergeschriebene Vertragsentwurf auseinandergenommen. Interessant daran ist zweierlei. Zum einen sind die hier genannten Fakten in Deutschland öffentlich bislang nicht debattiert worden, obwohl der Vertragsentwurf den Fraktionen bereits seit Mai vorliegt. Zum anderen mögen sich die Volksvertreter nicht direkt zu den im Video thematisierten Sachverhalten äußern.
Merkel momentan ohne eigene Mehrheit
Zum Hintergrund: Der ESM soll ab 2013 den vorläufigen Mechanismus zur Rettung des Euro (EFSF) ablösen, den der Bundestag in diesem Monat beschließen will. Der ESM soll im Dezember verabschiedet werden.
In dem Video werden folgende Punkte aus dem vorläufigen ESM-Vertragsentwurf behandelt:
- Der ESM soll ein Grundkapital von 700 Milliarden Euro bekommen. Das ist doppelt so viel wie der gesamte Bundeshaushalt dieses Jahres.
- Die ESM-Mitglieder sagen „unwiderruflich und bedingungslos zu“ einer Zahlungsanforderungen „binnen 7 (sieben) Tagen“ nachzukommen.
- Der Gouverneursrat kann eine Änderung des Grundkapitals beschließen.
- Der ESM, sein Eigentum, seine Finanzmittel und Vermögenswerte genießen umfassende gerichtliche Immunität.
- Das Eigentum, die Finanzmittel und Vermögenswerte des ESM sind „von Zugriff durch Durchsuchung, Beschlagnahme, Entziehung, Enteignung und jede andere Form der Inbesitznahme, Wegnahme oder Zwangsvollstreckung durch Regierungshandeln oder auf dem Gerichts-, Verwaltungs- oder Gesetzesweg befreit“.